Neuanfang im VW-Abgasskandal: Urteil und Schadenersatzforderungen

Urteil: VW-Abgasskandal vor Neuanfang

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil den VW-Abgasskandal neu aufgerollt. Mehrere Millionen Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns müssen wegen des Abgasskandals zurückgerufen werden. Das Urteil eröffnet betroffenen Autobesitzern die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch für Fahrzeuge, die nach einer erfolgreichen Schadensersatzklage weiterverkauft wurden, könnte ein zweites Mal geklagt werden.

Das Volkswagen-Klagerisiko

Volkswagen hat das mögliche Klagerisiko erkannt und Maßnahmen ergriffen, um nicht in Anspruch genommen zu werden. Potenzielle Käufer müssen vor dem Kauf eines betroffenen Gebrauchtwagens eine Kundeninformation unterschreiben, die sie über die Problematik des Abgasskandals informiert. Es wird jedoch vermutet, dass bisher nur wenige Autokäufer dieses Schreiben unterzeichnet haben.

Das Software-Update und die illegalen Abschalteinrichtungen

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update zur Beseitigung der Manipulationssoftware in Dieselfahrzeugen nicht hätte genehmigen dürfen. Das Update enthält auch unzulässige Abschalteinrichtungen, darunter ein sogenanntes Thermofenster. Diese Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die betroffenen Fahrzeuge insbesondere bei niedrigen Temperaturen unzulässig viele Schadstoffe ausstoßen.

Mögliche Schadensersatzansprüche

Autobesitzer, die das Software-Update auf ihr manipuliertes Fahrzeug haben aufspielen lassen oder ein bereits umgerüstetes Fahrzeug erworben haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Das heutige Urteil bestätigt, dass grundsätzlich Schadensersatzansprüche bestehen. Es empfiehlt sich jedoch, nicht zu lange zu warten, da die Höhe der möglichen Entschädigung mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt.

Die Verzögerungstaktik von VW

Obwohl das heutige Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist davon auszugehen, dass sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Volkswagen Berufung einlegen werden. Dies kann zu weiteren Verzögerungen führen. Betroffene Autobesitzer sollten sich von dieser Verzögerungstaktik jedoch nicht beirren lassen und bereits jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Folgen für Volkswagen

Im Falle einer Rückrufaktion müsste Volkswagen alle betroffenen Fahrzeughalter anschreiben und über die Manipulationen informieren. Dies könnte die Klagebereitschaft der betroffenen Fahrzeughalter erhöhen. Es wird vermutet, dass Volkswagen aus diesem Grund weitere Rückrufe so lange wie möglich hinauszögern will. Die endgültige Entscheidung über Schadensersatzansprüche der betroffenen Fahrzeughalter kann durch eine Revision jedoch nicht verhindert, sondern nur verzögert werden.

Fazit

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bringt den VW-Abgasskandal wieder auf den Tisch. Betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es wird empfohlen, nicht zu lange zu warten, da die Höhe der möglichen Entschädigung mit jedem gefahrenen Kilometer sinkt. Volkswagen versucht, sich durch Kundeninformationen vor Haftungsansprüchen zu schützen. Die endgültige Entscheidung über Schadensersatzansprüche verzögert sich jedoch durch eine mögliche Revision.

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