ESPG AG ersucht Anleihegläubiger um Aussetzung des Total LTV Covenants

ESPG AG bittet Anleihegläubiger um Beschlussfassung über Aussetzung des gesamten LTV-Covenants

Die ESPG AG hat die Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über die Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants aufgefordert. Hintergrund ist ein möglicher Verstoß gegen die Verpflichtung aus § 11(1) der Anleihebedingungen, wonach die ESPG AG sicherzustellen hat, dass der Gesamt-LTV der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten Vergleichswert nicht überschreitet.
Hintergrund des Antrags
Der Vorstand der ESPG AG hat beschlossen, die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen. Hintergrund ist, dass der Gesamt-LTV zum 31. Dezember 2023 knapp unter dem Relevanten Vergleichswert von 75 % liegt. Allerdings können sich die Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen im Rahmen der Abschlussprüfung noch ändern, so dass eine Überschreitung des Vergleichswertes nicht ausgeschlossen werden kann.
Abstimmung über die Aussetzung des gesamten LTV-Covenants
Um mögliche Risiken zu minimieren, hat der Vorstand der ESPG AG beschlossen, die Anleihegläubiger um ihre Zustimmung zur Aussetzung des gesamten LTV-Covenants zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu bitten. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 18. bis 20. März 2024 stattfinden, die entsprechende Aufforderung zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19. Februar 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft und am 20. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Anträge der ESPG AG
Neben der Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2023 schlägt die ESPG AG den Anleihegläubigern vor, den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu ermächtigen, bei Bedarf einer erneuten Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auch für die Jahre 2024 und 2025 zuzustimmen. Diese Maßnahme dient der finanziellen Flexibilität der Gesellschaft.
Darüber hinaus wird vorsorglich vorgeschlagen, das Volumen der Anleihe 2018/2026 um 20 % des derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrags aufzustocken, um der ESPG AG finanzielle Flexibilität zu verschaffen. Diese Aufstockung soll gemäß § 11(5)(c) der Anleihebedingungen zu einem Kurs von mindestens 95 % des Nennbetrages erfolgen.
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan veröffentlicht, verteilt oder dorthin übermittelt werden. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Die ESPG AG ist bestrebt, die Interessen der Anleihegläubiger zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren. Die Abstimmung über die Aussetzung des gesamten LTV-Covenants ermöglicht es den Anleihegläubigern, aktiv an dieser wichtigen Entscheidung mitzuwirken und ihre Interessen zu vertreten.

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