Stimmrechtsmitteilung der MorphoSys AG gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MorphoSys AG veröffentlicht Mitteilung zu Stimmrechtsanteilen

Die MorphoSys AG, ein Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Planegg, Deutschland, hat eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht. Diese Mitteilung wurde mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung über den EQS News Service übermittelt.

Hintergrund zur Stimmrechtsmitteilung

Die Stimmrechtsmitteilung erfolgte als Reaktion auf eine frühere gemeinsame Stimmrechtsmitteilung der UBS Group AG und der UBS AG an die MorphoSys AG. In dieser Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass die UBS-Gesellschaften die Schwelle von 10 % der Stimmrechte erreicht und überschritten haben.

Zweck des Erwerbs der Stimmrechte

Gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG haben die UBS Group AG und die UBS AG in der Stimmrechtsmitteilung angegeben, dass der Erwerb der Stimmrechte weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient. Es wird betont, dass keine der UBS-Gesellschaften beabsichtigt, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der MorphoSys AG zu erwerben.

Herkunft der eingesetzten Mittel

Die UBS-Gesellschaften haben erklärt, dass der Erwerb bzw. die Zurechnung der Stimmrechte im Rahmen ihrer Tätigkeit für Kunden erfolgte. Es wurden keine Eigen- oder Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.

Auswirkungen auf MorphoSys AG

Der Erwerb der Stimmrechte durch die UBS-Gesellschaften hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MorphoSys AG. Es ist auch nicht beabsichtigt, die Kapitalstruktur der Gesellschaft wesentlich zu ändern.

Informationen über die MorphoSys AG

Die MorphoSys AG ist ein Biotechnologie-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Therapeutika spezialisiert hat. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Planegg, Deutschland. Weitere Informationen über die MorphoSys AG finden Sie auf der offiziellen Website des Unternehmens unter www.morphosys.com.

Fazit

Die Stimmrechtsmitteilung der MorphoSys AG gemäß § 40 Abs. 1 WpHG informiert über den Erwerb von Stimmrechten durch die UBS-Gesellschaften. Die Mitteilung betont, dass der Erwerb keine strategischen Ziele verfolgt und keine wesentlichen Auswirkungen auf die MorphoSys AG hat. Die Veröffentlichung dient der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und unterstreicht die Transparenz und Offenheit des Unternehmens gegenüber seinen Aktionären und der Öffentlichkeit.

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