Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der First Sensor AG am 24.04.2024 in Berlin

First Sensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 24.04.2024

Die First Sensor AG gibt bekannt, dass ihre ordentliche Hauptversammlung am 24. April 2024 in Berlin stattfinden wird. Ziel der Einberufung ist die europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre sind herzlich eingeladen, an der Hauptversammlung teilzunehmen, die um 10:00 Uhr im The Burrow Berlin, Lützowplatz 15, 10785 Berlin, beginnt.

Tagesordnung

Die Hauptversammlung wird eine Reihe von Tagesordnungspunkten behandeln. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2023.
  • Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 werden den Aktionären zugänglich gemacht und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik «Investor Relations» eingesehen werden.
  • Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 31. Januar 2024 gebilligt.
  1. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
  • Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  • Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
  1. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
  • Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
  • Die BDO AG wird auch zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.

Zugänglichkeit der Unterlagen

Die genannten Unterlagen, einschließlich des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lageberichts, stehen den Aktionären von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung. Sie werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Berechtigung nachweisen. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich, die bis spätestens zum 18. April 2024 erfolgen muss. Weitere Informationen zur Anmeldung und Teilnahme finden die Aktionäre in der Einladung zur Hauptversammlung.
Die First Sensor AG lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein, an der Hauptversammlung am 24. April 2024 teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Die Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, sich über die Entwicklung des Unternehmens zu informieren und an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken.

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