Zalando SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung der Zalando SE gemäß § 40 Abs. 1 WpHG

Die Zalando SE hat eine Mitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht. Die Mitteilung wurde übermittelt durch EQS-PVR und ist für Investoren und Marktteilnehmer von großer Bedeutung.

Hintergrund

Gemäß § 40 Abs. 1 WpHG ist die Zalando SE verpflichtet, wichtige Informationen und Ereignisse zu veröffentlichen, die Auswirkungen auf das Unternehmen und den Aktienkurs haben können. Die Veröffentlichung dient der Transparenz und Information der Anleger und der Öffentlichkeit.

Details zur Mitteilung

Die Veröffentlichung enthält Informationen über den Erwerb oder die Veräußerung von stimmberechtigten Aktien sowie über Veränderungen in der Verteilung der Stimmrechte. Die Mitteilung bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 13. März 2024 und gibt Auskunft über die Beteiligung von Baillie Gifford & Co, einer juristischen Person mit Sitz in Edinburgh, Großbritannien.

Wichtige Punkte der Veröffentlichung

  • Name des Emittenten Zalando SE
  • Anschrift Valeska-Gert-Strasse 5, 10243 Berlin, Deutschland
  • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • LEI (Legal Entity Identifier): 529900YRFFGH5AXU4S86
  • Mitteilungsgrund: Erwerb/Veräußerung von Stimmrechtsanteilen, Änderung der Stimmrechtsverteilung
  • Mitteilungspflichtige Person Baillie Gifford & Co, Edinburgh, Vereinigtes Königreich
  • Datum des Überschreitens oder Erreichens der Schwellenwerte: 13. März 2024
  • Gesamter Stimmrechtsanteil: 9,57%.
  • Anzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG: 263.772.533

Weitere Informationen

Die Veröffentlichung enthält auch detaillierte Angaben zu direkten und indirekten Stimmrechtsanteilen und Instrumenten gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpHG. Sie gibt Auskunft über mögliche Kontrollstrukturen und informiert darüber, dass Baillie Gifford & Co keine Kontrolle über andere Unternehmen ausübt, die direkt oder indirekt an der Emittentin beteiligt sind.

Schlusserklärung

Mit der Veröffentlichung der Zalando SE gemäß § 40 Abs. 1 WpHG wird die Öffentlichkeit über wesentliche Veränderungen von Stimmrechtsanteilen und Beteiligungen informiert. Diese Informationen sind für Investoren und Marktteilnehmer von Interesse, da sie Einblicke in die Aktionärsstruktur und mögliche Einflüsse auf den Aktienkurs geben. Die Veröffentlichung unterstreicht das Bestreben der Zalando SE, durch Transparenz und Offenlegung das Vertrauen der Anleger zu stärken und faire und effiziente Wertpapiermärkte zu fördern.

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