Verbraucherschützer klagen gegen Deutsche Bahn wegen Bahncard-Regeln: Klage wegen Kündigungsfristen

Verbraucherschützer klagen gegen Bahn wegen Bahncard-Regeln

Verbraucherschützer haben die Deutsche Bahn verklagt, weil sie die Kündigungsfrist für Bahncards für unzulässig halten. Die Verbraucherzentrale Thüringen ist der Ansicht, dass das Unternehmen gegen ein Gesetz verstößt, das Verbrauchern den Ausstieg aus langfristigen Verträgen erleichtern soll. Konkret geht es um die automatische Umwandlung einer Schnupper-Bahncard in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 sowie um die Kündigungsfrist von vier Wochen statt zum Ende der einjährigen Laufzeit.

Auswirkungen auf tausende Bahncard-Abos

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Eingang der Klage gegen DB Fernverkehr bestätigt und für Juni eine mündliche Verhandlung angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf Tausende von Bahncard-Abos haben. Reisende, die beispielsweise das Deutschlandticket nutzen und feststellen, dass sie keine Fernverkehrsfahrten mehr benötigen, könnten ein großes Interesse daran haben, ihre Bahncard zu kündigen. Die Verbraucherschützer wollen Rechtssicherheit schaffen und notfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Deutsche Bahn hat sich bisher nicht zu dem Fall geäußert, da ihr die Klage der Verbraucherzentrale Thüringen noch nicht zugestellt wurde.

Unzulässige Kündigungsfristen bei Bahncards

Bisher konnte eine Test-Bahncard bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Diese Frist wurde nun auf vier Wochen verkürzt. Dies führt nach Ansicht von Verbraucherschützern jedoch zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz monatlich kündbar sein müsste. Derzeit kann eine normale Bahncard bis zu sechs Wochen vor Ablauf der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Die Bedingungen für die Schnupper-Bahncard seien im Angebot und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent beschrieben, so die Bahn.

Kündigungsmöglichkeiten und Rückerstattungsansprüche

Verbraucherschützer raten Betroffenen, jetzt formell zu kündigen. Auch wenn die Kündigung voraussichtlich abgelehnt wird, könnten unter Umständen Erstattungsansprüche bestehen, wenn die Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr genutzt wird. Eine sofortige Einstellung der Zahlungen für die Bahncard ist jedoch rechtlich kompliziert. Nach einem im März 2022 in Kraft tretenden Gesetz können Abonnementverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Deutsche Bahn ist der Meinung, dass dies nicht für die Bahncard gilt, während Verbraucherschützer die Intention des Gesetzgebers für die Bahncard als gegeben ansehen.

Fazit

Die Klage von Verbraucherschützern gegen die Deutsche Bahn wegen der Bahncard-Regeln hat das Oberlandesgericht Frankfurt erreicht. Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkungen auf Tausende von Bahncard-Verträgen haben. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die Kündigungsfristen für Bahncards unzulässig sind und gegen das Gesetz verstoßen, das Verbrauchern den Ausstieg aus langfristigen Verträgen erleichtern soll. Die Deutsche Bahn hat sich bislang nicht zu dem Fall geäußert. Betroffene können bereits jetzt kündigen und unter Umständen Rückzahlungsansprüche geltend machen. Die endgültige Klärung der Rechtslage wird voraussichtlich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt oder möglicherweise des Bundesgerichtshofs erfolgen.

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