Russischer Oligarch Abramowitsch scheitert mit Klage gegen EU-Sanktionen

Abramowitsch scheitert mit Sanktionsklage vor EU-Gericht

Der russische Oligarch und ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EU) eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass die von der EU gegen ihn verhängten Sanktionen rechtmäßig sind und wies seine Klage ab.

Hintergrund

Die EU hatte wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Sanktionen gegen fast 2000 Personen und Organisationen verhängt. Im März 2022 wurde auch das Vermögen von Abramowitsch eingefroren. Zur Begründung hieß es, er habe enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und sei in Wirtschaftsbereichen tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienen.

Abramowitschs Klage

Roman Abramowitsch klagte gegen die Sanktionen, allerdings ohne Erfolg. Das EU-Gericht entschied, dass der Rat der Europäischen Union keinen Fehler begangen habe, als er Abramowitsch auf die Sanktionsliste setzte. Die Richter stellten fest, dass seine Grundrechte durch die Sanktionen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt würden. Zudem bestehe die Möglichkeit, das eingefrorene Vermögen zur Deckung der Grundbedürfnisse zu verwenden. Abramowitschs Klage auf eine Million Euro Schadenersatz wegen Rufschädigung wurde ebenfalls abgewiesen.

Weitere rechtliche Schritte

Obwohl Abramowitsch vor dem Gericht der EU gescheitert ist, hat er die Möglichkeit, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem höchsten europäischen Gericht, anzufechten. Ob er davon Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.

Fazit

Roman Abramowitsch, russischer Oligarch und ehemaliger Besitzer des FC Chelsea, hat vor dem EU-Gericht eine Niederlage erlitten. Die gegen ihn verhängten Sanktionen wurden für rechtmäßig erklärt und seine Klage abgewiesen. Die EU hatte die Sanktionen wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten und seiner Aktivitäten in wichtigen Wirtschaftssektoren verhängt. Trotz des Urteils besteht die Möglichkeit, dass Abramowitsch die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anficht.

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