InVision AG: Stimmrechtsmitteilung nach § 43 WpHG und Delistingangebot

InVision AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die InVision AG hat eine Bekanntmachung nach § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht. Die Mitteilung wurde am 19. Dezember 2024 um 11:02 Uhr MEZ veröffentlicht und über EQS News verbreitet. Die EQS Group AG ist ein auf die Verbreitung von Unternehmensnachrichten spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen.

Stimmrechtsmitteilung nach § 43 WpHG

Diese Mitteilung enthält eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG. Die Mitteilung wurde von Herrn Peter Bollenbeck für die Acme 42 GmbH abgegeben. Die wesentlichen Inhalte der Mitteilung sind nachfolgend zusammengefasst:

1. mit dem erwerb der stimmrechte verfolgte ziele

a) Am 14. November 2024 wurde in einer freiwilligen Gruppenmitteilung der Erwerb von Aktien der InVision Aktiengesellschaft («InVision-Aktien») durch die Acme 42 GmbH («Acme 42») mitgeteilt. Durch diesen Erwerb sind dem Mitteilungspflichtigen Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft zuzurechnen. Der Erwerb der Stimmrechte dient der Vorbereitung eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Angebots, das zum Erwerb aller nicht von Acme 42 gehaltenen InVision-Aktien führen soll. Dieses Angebot ist Voraussetzung für den Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse.
b) Die Acme 42 beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft im Rahmen des Delisting-Angebots zu erwerben. Weitere Erwerbe sind möglich.
c) Die Acme 42 strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der InVision Aktiengesellschaft an.
d) Die Acme 42 beabsichtigt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der InVision Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik.

Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel

Für den Erwerb der Stimmrechte wurden gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der Erwerb erfolgte durch Einbringung der InVision-Aktien in die Acme 42 gegen Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Acme 42.

Über die InVision AG

Die InVision AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen ist im Bereich der Softwareentwicklung tätig und bietet Lösungen zum Workforce Management an. Die InVision AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung. Sie enthält eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 43 WpHG, die die Absicht der Acme 42 GmbH beschreibt, Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft zu erwerben. Acme 42 beabsichtigt, weitere Stimmrechte im Rahmen eines Delisting-Erwerbsangebots zu erwerben. Die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wurde ebenfalls offengelegt. Die InVision AG ist ein an der Frankfurter Wertpapierbörse notiertes Unternehmen, das im Bereich Workforce Management tätig ist.

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