Einladung zur Hauptversammlung: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft korrigiert Einberufung für die Hauptversammlung am 15.03.2024 in Neuwied gemäß §121 AktG

EQS-HV: Einladung zur Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft

Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft hat eine wichtige Bekanntmachung über die Einberufung ihrer Hauptversammlung am 15. März 2024 in Neuwied veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung dieser Einberufung wird die europaweite Verbreitung gemäß § 121 AktG bezweckt. Die Veröffentlichung erfolgte am 6. Februar 2024 und enthält wichtige Informationen für die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft.

Informationen zur Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft findet am 15. März 2024 um 11:00 Uhr MEZ statt. Sie findet in Neuwied statt und richtet sich an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am 22. Februar 2024, 24:00 Uhr MEZ, Aktionäre der Gesellschaft sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben.

Berichtigung der Einberufung

In der ursprünglichen Einberufung der Hauptversammlung, die am 2. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft hat diesen Fehler berichtigt und weist in der aktuellen Einberufung darauf hin. Der Fehler betraf den Abschnitt über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Die korrekte Formulierung lautet
«Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – persönlich oder durch Bevollmächtigte – und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am 22. Februar 2024, 24:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben.»
Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass sich diese Korrektur ausschließlich auf die genannte Passage bezieht und die übrigen Angaben in der ursprünglichen Einladung unverändert bleiben.

Kontakt und weitere Informationen

Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Andernach und ist unter der ISIN DE0005658009 notiert. Für weitere Informationen und zur Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft stehen den Aktionären folgende Informationen zur Verfügung:

  • Anschrift Koblenzer Straße 141, 56626 Andernach, Deutschland
  • E-Mail: [email protected]
  • Website: http://www.ehw.ag/home

Bitte beachten Sie, dass der EQS-Verteilungsservice gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen abdeckt. Ein Medienarchiv steht unter https://eqs-news.com zur Verfügung.

Zusammenfassung

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft am 15. März 2024 in Neuwied ist ein wichtiges Ereignis für die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft. Die Einladung enthält Informationen zu Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung sowie zu den Teilnahme- und Stimmrechtsbedingungen. Die Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig anzumelden, um ihre Rechte ausüben zu können. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einberufung eine Korrektur hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen enthält; die übrigen Angaben bleiben unverändert.

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