Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der 4SC AG

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der 4SC AG

Die 4SC AG lädt ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 7. Februar 2024 um 12:00 Uhr im Konferenzraum «Ellipse» des Innovations- und Gründerzentrums Biotechnologie (IZB) in Planegg-Martinsried stattfinden wird. Die Einladung enthält wichtige Informationen und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung.

Tagesordnung

Der Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals wird der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt. Dieser Tagesordnungspunkt dient lediglich der Information und bedarf keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 31. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, der der Gesellschaft spätestens am 31. Januar 2024, 24:00 Uhr MEZ, zugehen muss. Der Nachweis kann gemäß § 67c Abs. 3 AktG erbracht werden und hat sich auf den Beginn des 16. Januar 2024 zu beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese dienen jedoch lediglich als organisatorisches Hilfsmittel und sind für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nicht zwingend erforderlich.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist entscheidend für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben keine Auswirkungen auf die Teilnahme- und Stimmberechtigung. Aktionäre, die nach dem Record Date Aktien erwerben, müssen sich form- und fristgerecht anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs erbringen, um teilnahme- und stimmberechtigt zu sein.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, wird den Aktionären empfohlen, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Hauptversammlung und zu den Teilnahmebedingungen erhalten Aktionäre bei der 4SC AG. Die Kontaktdaten lauten wie folgt
4SC AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55
E-Mail: [email protected]
Die außerordentliche Hauptversammlung der 4SC AG bietet den Aktionären die Möglichkeit, wichtige Informationen zu erhalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Den Aktionären wird empfohlen, von ihrem Teilnahmerecht Gebrauch zu machen und die Anmeldefrist sowie die Frist für den Nachweis des Anteilsbesitzes zu beachten.

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