Capital for Colleagues Plc – Einberufung der Hauptversammlung

Capital for Colleagues Plc – Einladung zur Hauptversammlung

Capital for Colleagues Plc, eine Investmentgesellschaft, die sich auf den britischen Sektor der mitarbeitergeführten Unternehmen (Employee Owned Business, EOB) konzentriert, freut sich, die Ankündigung ihrer Jahreshauptversammlung bekannt zu geben. Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 29. Februar 2024 um 14:00 Uhr im Marriott Worsley Park Country Club, Walkden Road, Worsley, Greater Manchester M28 2QT statt. Die Einladung zur Hauptversammlung wurde heute an die Aktionäre versandt und ist auch auf der Website des Unternehmens unter www.capitalforcolleagues.com abrufbar.

Capital for Colleagues Plc – Unternehmen und Anlagestrategie

Capital for Colleagues Plc ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf den britischen EOB-Sektor konzentriert. Das Unternehmen verfügt über ein erfahrenes Managementteam mit einem breiten Netzwerk an Kontakten und Partnern sowie über einen etablierten Zugang zu Investitionsmöglichkeiten. Dadurch ist das Unternehmen in der Lage, seine Strategie umzusetzen und von EOB-spezifischen Investitionsmöglichkeiten zu profitieren. Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme einführen möchten, indem es sie unter anderem bei der Sicherung von Investitionen und der Erreichung ihrer Ziele berät.

Capital for Colleagues Plc – Kontaktdaten und Ansprechpartner

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Unternehmens unter www.capitalforcolleagues.com oder wenden Sie sich an

  • Richard Bailey, Vorsitzender
  • Alistair Currie, Geschäftsführer
  • John Lewis, Finanzdirektor
  • Mark Anwyl, Peterhouse Capital Limited

Telefon: 01985 201 980 (Capital for Colleagues Plc)
Telefon: 020 7469 0930 (Peterhouse Capital Limited)

Capital for Colleagues Plc – Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Diese Mitteilung enthält Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 der Marktmissbrauchsverordnung der Europäischen Union (EU) 596/2014. Gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018 handelt es sich um geltendes EU-Recht.

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